In Österreich gibt es insgesamt acht staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen:
Schlichtungsstelle der E-Control (Probleme mit Gas und Strom)
Telekom-Schlichtungsstelle der RTR (Probleme mit Telefon-, Internet- und Rundfunkbetreibern)
Post-Schlichtungsstelle der RTR (Probleme mit Postdiensteanbietern)
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (Probleme mit Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugunternehmen)
Bankenschlichtung Österreich (Probleme bei Bankgeschäften)
Internet Ombudsstelle (Probleme bei online abgeschlossenen Verträgen)
Ombudsstelle Fertighaus (Probleme und Fragen rund um Fertighäuser)
Schlichtung für Verbrauchergeschäfte – Verbraucherschlichtung Austria
Jede dieser Stellen ist auf bestimmte Probleme spezialisiert. Die Verbraucherschlichtung Austria hat die besondere Rolle einer “Auffangschlichtungsstelle”. Sie ist somit jedenfalls für all jene Fälle zuständig, die von keiner der anderen sieben, spezialisierten Stellen behandelt werden.
Nicht jeder Antrag der bei uns eingebracht wird, kann von uns auch behandelt werden. In folgenden Fällen müssen wir die Behandlung Ihres Antrags leider ablehnen:
Zusätzlich gibt es Gründe, aus denen die Verbraucherschlichtung die Fallbehandlung ablehnen kann, aber nicht ablehnen muss:
Unsere Verfahren werden von den Grundsätzen der Freiwilligkeit, Objektivität, Vertraulichkeit, Fairness, Rechtmäßigkeit und Effektivität bestimmt. Im Detail heißt das folgendes:
Der Schlichtungsantrag samt Lösungswunsch wird in einem ersten Schritt an das betroffene Unternehmen zur Stellungnahme übermittelt. Dabei klärt die Verbraucherschlichtung ab, ob das Unternehmen bereit ist, sich am freiwilligen Schlichtungsverfahren zu beteiligen und an einer Lösung zu arbeiten. Lehnt das Unternehmen die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ab, ist das Verfahren leider gescheitert.
Nimmt das Unternehmen hingegen am Schlichtungsverfahren teil, kann es den Lösungswunsch der Konsument:innen entweder akzeptieren, wodurch eine Einigung zustande kommt, oder den Vorschlag ablehnen und einen Gegenvorschlag unterbreiten.
Kommt es nicht schon durch diesen Austausch zu einer Lösung, versucht die Verbraucherschlichtung auf schriftlichem oder telefonischem Weg die unterschiedlichen Standpunkte einander anzunähern. Dabei bewertet die Schlichtungsstelle den Fall auch rechtlich und macht – soweit das möglich ist – Lösungsvorschläge. Falls es gewünscht wird und sinnvoll erscheint, kann auch eine Schlichtungsverhandlung durchgeführt werden. Dabei setzt sich ein:e Schlichter:in der Verbraucherschlichtung mit allen Betroffenen an einen Tisch und bespricht den Fall.
Wenn im Schlichtungsverfahren keine Einigung erzielt werden kann, steht es den Parteien frei, den Sachverhalt gerichtlich klären zu lassen.
Kommt es im Rahmen des Verfahrens zu keiner Einigung, können Konsument:innen und Unternehmen immer noch zu Gericht gehen. Wenn sie sich im Verfahren hingegen einigen, bedeutet das folgendes:
Mo-Do: 09:00-15:00 Uhr
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Besuche in unserem Büro sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
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